Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Algordanza Erinnerungsdiamanten Handels GmbH (Algordanza)

Version 01-2024

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Für alle Lieferungen und Leistungen der Algordanza gelten die nachstehenden Bedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für künftige Geschäfte.

(2) Widersprechende Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Kunden, werden nicht akzeptiert und gelten nicht. Eines Widerspruches von Algordanza bedarf es nicht.

(3) Die Abänderung dieser Bedingungen bedarf der Schriftform. Die Bestellung oder Abnahme der Lieferung gilt in jedem Fall als Anerkennung dieser Bedingungen.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Algordanza nimmt nur schriftliche Bestellungen entgegen. Algordanza nimmt Bestellungen nur durch schriftliche Auftragsbestätigung an. Weicht die Auftragsbestätigung der Algordanza von den Bedingungen einer Bestellung ab, kommt das Rechtsgeschäft zu den Bedingungen der Algordanza zustande, es sei denn, dass der Kunde sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung schriftlich widerspricht.

§ 3 Preise

(1) Alle Preise sind Bruttopreise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Es gelten die am Tag der Bestellung gemäß aktueller Preisliste gültigen Preise.

(2) Erfolgt die Lieferung aus einem im Bereich des Kunden liegenden Umstand zu einem späteren Zeitpunkt, so ist Algordanza berechtigt, dadurch entstehende höhere Kosten durch entsprechend höherer Preise auszugleichen. Das Recht der Algordanza auf Ersatz des ihm sonst entstehenden Schadens ist dadurch nicht berührt.

§ 4 Zahlungsbedingungen

(1) Erfüllungsort für die Zahlung ist der Sitz von Algordanza in Dornbirn.

(2) Es wird entweder Vorauskassa des gesamten Rechnungsbetrags mit 2% Skonto bei Zahlung innert 10 Kalendertagen oder es wird 50% Anzahlung bei Auftragsbestätigung und 50% Restzahlung bei Lieferung vereinbart. Die Anzahlungs- und die Restzahlungsrechnung sind innert 20 Kalendertagen nach Rechnungseingang zu bezahlen.

§ 5 Herstellung und Lieferung

(1) Der Kunde übermittelt der Algordanza die Kohlenstoffquelle für die Herstellung des Erinnerungsdiamanten auf seine Kosten und Gefahr.

(2) Vereinbarungsgemäße Bezahlung der Auftragssumme im Voraus oder Anzahlung vorausgesetzt, beginnt die Algordanza nach Erhalt der Kohlenstoffquelle mit der Herstellung des Erinnerungsdiamanten. Die Dauer der Herstellung variiert und kann nicht vorhergesagt werden. Es werden daher keine Lieferzeiten zugesagt. Angegebene Lieferzeiten sind stets unverbindlich und Überschreitungen bis zum Doppelten der angegebenen Lieferzeit sind vom Kunden hin-zunehmen und lösen keine Verzugsfolgen aus.

(3) Kann Algordanza aus unvorhergesehenen Umständen, die von ihm nicht beherrschbar sind (höhere Gewalt) auch bis zum Doppelten der angegebenen Lieferzeit nicht liefern, hat Algordanza das Recht, zu dem ihm nächstmöglichen Termin zu liefern, sofern zu diesem Zeit-punkt dem Kunden die Abnahme der Lieferung noch zumutbar ist. Andernfalls ist Algordanza berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Für sonstigen Lieferverzug haftet die Algordanza nur bei eigener grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

(4) Erfüllungsort für die Lieferung bzw. Leistung ist der Sitz von Algordanza in 6850 Dornbirn, Schwefel 91.

(5) Algordanza ist berechtigt, sich für die Erfüllung seiner nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen Dritter zu bedienen.

(6) Sofern das Gegenteil nicht ausdrücklich vereinbart wird, verwendet die Algordanza das ge-samte als Kohlenstoffquelle zur Verfügung gestellte Material für die Herstellung des Erinnerungsdiamanten. Sollten Restbestände übrigbleiben, so werden diese auf dem Friedhof der Algordanza beigesetzt.

(7) Versand und Transport des Erinnerungsdiamanten zum Kunden erfolgen auf Rechnung und Gefahr von Algordanza. Nimmt der Kunde die Lieferung nicht an, gerät er in Annahmeverzug. Außerdem gilt die Lieferung der Algordanza in diesem Fall als erbracht und Algordanza ist berechtigt, die Ware auf Kosten des Kunden einzulagern. Daraus resultierende Lagerkosten sind Algordanza umgehend zu ersetzen.

§ 6 Gewährleistung und Haftung

(1) Jeder Erinnerungsdiamant ist individuell. Seine Größe, seine Farbe, seine Reinheit, seine Form, allfällige Einschlüsse und sein Karatgewicht lassen sich nur eingeschränkt vorhersagen noch beeinflussen, weswegen Algordanza dafür keine Gewähr leistet und auch nicht dafür haftet.

(2) Algordanza leistet überdies keine Gewähr und haftet nicht für eine bestimmte Verwendbarkeit oder Ver- oder Bearbeitbarkeit des Erinnerungsdiamanten, z.B. seine Eignung, ihn in Schmuck zu fassen.

(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt, sobald die Ware dem Kunden am Erfüllungsort angeboten wird. Das Rückgriffsrecht des § 933b ABGB ist ausgeschlossen.

(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungs- oder anderen Ansprüchen, welcher Art auch immer, Zahlungen zurückzuhalten.

(5) Für Schäden haftet Algordanza nur, soweit ihm Vorsatz oder qualifizierte grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Das gilt nicht für Personenschäden.

(6) Die Rücksendung beanstandeter Ware bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung von Algordanza. Erfolgt die Rücksendung ohne vorherige Zustimmung, ist Algordanza berechtigt, die Annahme der rückgesendeten Ware zu verweigern und diese auf Kosten des Kunden an diesen zurückzustellen.

(7) Ansichtsmuster dürfen in Qualität, Eigenschaften, Form, Ausführung und Funktionalität von der Lieferung abweichen.

§ 7 Anwendbares Recht und Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

(1) Alle Rechtsbeziehungen zwischen Algordanza und dem Kunden unterliegen materiellem österreichischem Recht. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten ist Dornbirn, Österreich.

(3) Sollten Bestimmungen des Vertrages ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleibt der Restvertrag unberührt. Diese ungültigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmungen gelten als durch gültige und durchsetzbare Bestimmungen ersetzt, die den beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am ehesten Erreichen (Salvatorische Klausel).